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WAZ/WP/WR-Reisedienst • Tel: 0231 - 55 75 31 21 • Fax: 0231 - 55 75 31 30

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1. Abschluss des Reisevertrages,

Verpflichtung für Mitreisende

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet

der Kunde R.U.F Touristik den Abschluss des

Reisevertrages verbindlich an. An sein Ver-

tragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden.

1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,

per Telefax oder auf elektronischem Weg (e-

mail) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen

bestätigt R.U.F Touristik den Eingang der Bu-

chung unverzüglich auf elektronischemWeg.

Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine

Buchungsbestätigung dar und begründet kei-

nen Anspruch auf das Zustandekommen des

Reisevertrages. 1.3. Der Vertrag kommt mit

dem Zugang der Buchungsbestätigung von

R.U.F Touristik beim Kunden zustande. Sie be-

darf keiner bestimmten Form. Bei oder un-

verzüglich nach Vertragsschluss wird R.U.F

Touristik dem Kunden eine schriftliche Rei-

sebestätigung übermitteln. Hierzu ist R.U.F

Touristik nicht verp ichtet, wenn die Buchung

durch den Kunden weniger als 7 Werktage

vor Reisebeginn erfolgt. 1.4. Weicht der In-

halt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der

Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues

Angebot von R.U.F Touristik vor, an das R.U.F

Touristik für die Dauer von zehn Tagen gebun-

den ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-

lage dieses neuen Angebots zustande, wenn

der Kunde R.U.F Touristik innerhalb dieser

Frist die Annahme durch ausdrückliche Er-

klärung, Anzahlung oder Restzahlung er-

klärt. 1.5. Der Kunde hat für alle Vertrags-

verp ichtungen von Mitreisenden, für die er

Wichtige Informationen für den Reisegast

die Buchung vornimmt, wie für seine eige-

nen einzustehen, sofern er diese Verp ich-

tung durch ausdrückliche und gesonderte Er-

klärung übernommen hat.

2. Rücktritt durch den Kunden vor Reise-

beginn /Stornokosten/Widerufsbelehrung

(2.7) 2.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reise-

beginn von der Reise zurücktreten. Der Rück-

tritt ist gegenüber R.U.F Touristik zu erklären.

Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt

schriftlich zu erklären. 2.2. Tritt der Kunde

vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise

nicht an, so verliert R.U.F Touristik den An-

spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann

R.U.F Touristik, soweit der Rücktritt nicht von

ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Ge-

walt vorliegt, eine angemessene Entschädi-

gung für die bis zum Rücktritt getroffenen

Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen

in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise-

preis verlangen. 2.3. R.U.F Touristik hat die-

sen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaf-

felt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe

des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich

vereinbarten Reisebeginn in einem prozentu-

alen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert

und bei der Berechnung der Entschädigung

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge-

wöhnlich mögliche anderweitige Verwendun-

gen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die

Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des

Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden

wie folgt berechnet: Busreisen: Bis 30 Tage

vor Reiseantritt 15%; vom 29. bis 22. Tag vor

Reiseantritt 30%; vom 21. bis 15.Tag vor Rei-

seantritt 45%; vom 14. bis 4. Tag vor Reise-

antritt 75%; ab dem 3. Tag bis zum Abrei-

setag oder bei Nichtanreise 90% 2.4. R.U.F

Touristik behält sich vor, anstelle der vorste-

henden Pauschalen eine höhere, individuell

berechnete Entschädigung zu fordern, so-

weit der Reiseveranstalter nachweist, dass

ihm wesentlich höhere Aufwendungen als

die jeweils anwendbare Pauschale entstan-

den sind. In diesem Fall ist R.U.F Touristik ver-

p ichtet, die geforderte Entschädigung unter

Berücksichtigung der ersparten Aufwendun-

gen und einer etwaigen, anderweitigen Ver-

wendung der Reiseleistungen konkret zu be-

ziffern und zu belegen. 2.5. Dem Kunden wird

der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-

sicherung sowie einer Versicherung zur De-

ckung der Rückführungskosten bei Unfall oder

Krankheit und eine Gepäckversicherung drin-

gend empfohlen. 2.6. Das gesetzliche Recht

des Kunden, entsprechend der Bestimmun-

gen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer

zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Be-

stimmungen unberührt. 2.7. Wir weisen dar-

auf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif-

ten der §§312 ff. BGB

für die angebotenen Leistungen kein Wider-

spruchsrecht besteht, sondern lediglich die

gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-

rechte gelten. Ein Widerspruchsrecht besteht

jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleitungen

nach §651a BGB außerhalb von Geschäfts-

räumen (z.B. zu Hause) geschlossen worden

ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlun-

gen, auf denen der Vertragsabschluss beruht,

sind auf vorhergehende Bestellung des Ver-

brauchers geführt worden.

3. Umbuchungen

3.1. Ein Anspruch des Kunden nach Ver-

tragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich

des Reisetermins, des Reiseziels, des Or-

tes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Be-

förderungsart oder des Zustieg- oder Aus-

stiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht

nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird

auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenom-

men, kann R.U.F Touristik bis zu dem bei den

Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ers-

ten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt

von € 25,- pro Buchung erheben.

Die ausführlichen Reisebedingungen liegen

Ihrer Bestätigung bei und können bei Bedarf

vor der Buchung angefordert werden.

Reiseveranstalter:

R.U.F Touristik GmbH

Geschäftsführer: Jürgen Lammert,

Alexandra Lammert

Handelsregister: Amtsgericht Dortmund

HRB 14071

Brauhausstr. 1-5

44137 Dortmund

Telefon: 0231-5575310

Telefax: 0231-55753130

info@ruf-touristik.de

www.ruf-touristik.d

Auszug aus unseren Reisebedingungen:

Mindestteilnehmerzahl

Für alle Reisen gilt eine Mindestteilneh-

merzahl von 25 Personen. Falls die Min-

destteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

erfolgt die Absage bis spätestens 14

Tage vor Abreise.

Gesundheitshinweise zu

unseren Kur-, Auslandsreisen

Den Teilnehmern wird dringend empfoh-

len sich vor Teilnahme von Ihrem Haus-

arzt einer Routineuntersuchung unterzie-

hen zu lassen. Jeder Reiseteilnehmer ist

selbst dafür verantwortlich, dass er ge-

sundheitlich den Anforderungen der ge-

buchten Reise gewachsen ist. Ist der

Reiseteilnehmer den körperlichen An-

forderungen einer normal verlaufenden

Reise nicht gewachsen, so hat dieser

das selbst und allein zu verantworten.

Der Reisende sollte sich über Infektions-

oder Impfschutz sowie andere Prophy-

laxemaßnahmen rechtzeitig informieren:

ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose-

und anderen Gesundheitsrisiken einge-

holt werden.

Nichtraucher-Busse

Wir führen alle Reisen mit Nichtraucher-

Bussen durch. Es werden während der

Fahrt Pausen zum Rauchen eingelegt.

Sitzplatzeinteilung

Die Sitzplatzverteilung erfolgt nach dem

Eingang der Reiseanmeldung. Die Platz-

nummern werden Ihnen mit den Rei-

seunterlagen mitgeteilt. Nachträgliche

Änderungen bleiben jedoch immer vor-

behalten.

Programmänderungen

Bei unseren Reisen können Sie Land und

Leute kennen lernen. Allerdings kann es

dabei zu Änderungen im Programmab-

lauf kommen. Wir bitten um Verständ-

nis, wenn es z. B. durch ungünstige

Wetterein üsse zu Leistungsänderun-

gen kommt.

Kundengeldabsicherung

Wir sind Mitglied der tourvers (Touristik-

Versicherungs- Service-GmbH) und er-

füllen damit die gesetzliche Verp ichtung

zur Kundengeldabsicherung. Den Siche-

rungsschein erhalten Sie mit Ihrer Rei-

sebestätigung.

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