WAZ/WP/WR-Reisedienst • Tel: 0231 - 55 75 31 21 • Fax: 0231 - 55 75 31 30
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1. Abschluss des Reisevertrages,
Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet
der Kunde R.U.F Touristik den Abschluss des
Reisevertrages verbindlich an. An sein Ver-
tragsangebot ist der Kunde 7 Tage gebunden.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (e-
mail) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen
bestätigt R.U.F Touristik den Eingang der Bu-
chung unverzüglich auf elektronischemWeg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Buchungsbestätigung dar und begründet kei-
nen Anspruch auf das Zustandekommen des
Reisevertrages. 1.3. Der Vertrag kommt mit
dem Zugang der Buchungsbestätigung von
R.U.F Touristik beim Kunden zustande. Sie be-
darf keiner bestimmten Form. Bei oder un-
verzüglich nach Vertragsschluss wird R.U.F
Touristik dem Kunden eine schriftliche Rei-
sebestätigung übermitteln. Hierzu ist R.U.F
Touristik nicht verp ichtet, wenn die Buchung
durch den Kunden weniger als 7 Werktage
vor Reisebeginn erfolgt. 1.4. Weicht der In-
halt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues
Angebot von R.U.F Touristik vor, an das R.U.F
Touristik für die Dauer von zehn Tagen gebun-
den ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-
lage dieses neuen Angebots zustande, wenn
der Kunde R.U.F Touristik innerhalb dieser
Frist die Annahme durch ausdrückliche Er-
klärung, Anzahlung oder Restzahlung er-
klärt. 1.5. Der Kunde hat für alle Vertrags-
verp ichtungen von Mitreisenden, für die er
Wichtige Informationen für den Reisegast
die Buchung vornimmt, wie für seine eige-
nen einzustehen, sofern er diese Verp ich-
tung durch ausdrückliche und gesonderte Er-
klärung übernommen hat.
2. Rücktritt durch den Kunden vor Reise-
beginn /Stornokosten/Widerufsbelehrung
(2.7) 2.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reise-
beginn von der Reise zurücktreten. Der Rück-
tritt ist gegenüber R.U.F Touristik zu erklären.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. 2.2. Tritt der Kunde
vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert R.U.F Touristik den An-
spruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
R.U.F Touristik, soweit der Rücktritt nicht von
ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Ge-
walt vorliegt, eine angemessene Entschädi-
gung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reise-
preis verlangen. 2.3. R.U.F Touristik hat die-
sen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaf-
felt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentu-
alen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert
und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und ge-
wöhnlich mögliche anderweitige Verwendun-
gen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden
wie folgt berechnet: Busreisen: Bis 30 Tage
vor Reiseantritt 15%; vom 29. bis 22. Tag vor
Reiseantritt 30%; vom 21. bis 15.Tag vor Rei-
seantritt 45%; vom 14. bis 4. Tag vor Reise-
antritt 75%; ab dem 3. Tag bis zum Abrei-
setag oder bei Nichtanreise 90% 2.4. R.U.F
Touristik behält sich vor, anstelle der vorste-
henden Pauschalen eine höhere, individuell
berechnete Entschädigung zu fordern, so-
weit der Reiseveranstalter nachweist, dass
ihm wesentlich höhere Aufwendungen als
die jeweils anwendbare Pauschale entstan-
den sind. In diesem Fall ist R.U.F Touristik ver-
p ichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendun-
gen und einer etwaigen, anderweitigen Ver-
wendung der Reiseleistungen konkret zu be-
ziffern und zu belegen. 2.5. Dem Kunden wird
der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-
sicherung sowie einer Versicherung zur De-
ckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit und eine Gepäckversicherung drin-
gend empfohlen. 2.6. Das gesetzliche Recht
des Kunden, entsprechend der Bestimmun-
gen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Be-
stimmungen unberührt. 2.7. Wir weisen dar-
auf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten der §§312 ff. BGB
für die angebotenen Leistungen kein Wider-
spruchsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-
rechte gelten. Ein Widerspruchsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleitungen
nach §651a BGB außerhalb von Geschäfts-
räumen (z.B. zu Hause) geschlossen worden
ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlun-
gen, auf denen der Vertragsabschluss beruht,
sind auf vorhergehende Bestellung des Ver-
brauchers geführt worden.
3. Umbuchungen
3.1. Ein Anspruch des Kunden nach Ver-
tragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Or-
tes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Be-
förderungsart oder des Zustieg- oder Aus-
stiegsorts bei Busreisen (Umbuchung) besteht
nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird
auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenom-
men, kann R.U.F Touristik bis zu dem bei den
Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ers-
ten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
von € 25,- pro Buchung erheben.
Die ausführlichen Reisebedingungen liegen
Ihrer Bestätigung bei und können bei Bedarf
vor der Buchung angefordert werden.
Reiseveranstalter:
R.U.F Touristik GmbH
Geschäftsführer: Jürgen Lammert,
Alexandra Lammert
Handelsregister: Amtsgericht Dortmund
HRB 14071
Brauhausstr. 1-5
44137 Dortmund
Telefon: 0231-5575310
Telefax: 0231-55753130
info@ruf-touristik.dewww.ruf-touristik.d
Auszug aus unseren Reisebedingungen:
Mindestteilnehmerzahl
Für alle Reisen gilt eine Mindestteilneh-
merzahl von 25 Personen. Falls die Min-
destteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
erfolgt die Absage bis spätestens 14
Tage vor Abreise.
Gesundheitshinweise zu
unseren Kur-, Auslandsreisen
Den Teilnehmern wird dringend empfoh-
len sich vor Teilnahme von Ihrem Haus-
arzt einer Routineuntersuchung unterzie-
hen zu lassen. Jeder Reiseteilnehmer ist
selbst dafür verantwortlich, dass er ge-
sundheitlich den Anforderungen der ge-
buchten Reise gewachsen ist. Ist der
Reiseteilnehmer den körperlichen An-
forderungen einer normal verlaufenden
Reise nicht gewachsen, so hat dieser
das selbst und allein zu verantworten.
Der Reisende sollte sich über Infektions-
oder Impfschutz sowie andere Prophy-
laxemaßnahmen rechtzeitig informieren:
ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose-
und anderen Gesundheitsrisiken einge-
holt werden.
Nichtraucher-Busse
Wir führen alle Reisen mit Nichtraucher-
Bussen durch. Es werden während der
Fahrt Pausen zum Rauchen eingelegt.
Sitzplatzeinteilung
Die Sitzplatzverteilung erfolgt nach dem
Eingang der Reiseanmeldung. Die Platz-
nummern werden Ihnen mit den Rei-
seunterlagen mitgeteilt. Nachträgliche
Änderungen bleiben jedoch immer vor-
behalten.
Programmänderungen
Bei unseren Reisen können Sie Land und
Leute kennen lernen. Allerdings kann es
dabei zu Änderungen im Programmab-
lauf kommen. Wir bitten um Verständ-
nis, wenn es z. B. durch ungünstige
Wetterein üsse zu Leistungsänderun-
gen kommt.
Kundengeldabsicherung
Wir sind Mitglied der tourvers (Touristik-
Versicherungs- Service-GmbH) und er-
füllen damit die gesetzliche Verp ichtung
zur Kundengeldabsicherung. Den Siche-
rungsschein erhalten Sie mit Ihrer Rei-
sebestätigung.
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